Sie sollten nicht das Ende der Sperrfrist abwarten, bevor Sie aktiv werden:
Sie können frühestens 12 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das sollten Sie allerdings auch tun, da Ihnen ein neuer Führerschein nur dann ausgestellt wird, wenn die Führerscheinstelle zum Zeitpunkt des Antrags von Ihrer Krafteignung überzeugt ist.
Wenn jedoch begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, kann die Verkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fordern, bei der Sie die Gelegenheit bekommen, diese Zweifel auszuräumen.
Eine gründliche Vorbereitung auf die MPU erhöht Ihre Chancen auf ein positives Gutachten erheblich.